Die Reifen müssen für den Verwendungszweck geeignet, frei von jeglichen Mängeln und korrekt auf den empfohlenen Druck aufgepumpt sein.
In den Augen des Gesetzes bedeutet Eignung für den Verwendungszweck, dass ein Reifen folgende Kriterien erfüllen muss:
Die Reifen müssen außerdem eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm über die mittleren drei Viertel der Reifenbreite in einem durchgehenden Band rund um den gesamten Umfang aufweisen.
Ein Fahrzeug, das einen dieser Fehler aufweist oder mit Reifen unterschiedlicher Nenngröße oder unterschiedlichen Querschnittsverhältnissen an derselben Achse ausgestattet ist, kann durch die TÜV-Prüfung fallen.
Autofahrer, die mit unzulässigen oder defekten Reifen fahren, können mit einem Bußgeld rechnen. Ein Polizeibeamter kann eine Geldstrafe ausstellen oder den Fall zur Strafverfolgung melden, wobei das Gericht eine Geldstrafe von bis zu 2.500 EUR für jeden unzulässigen Reifen verhängen kann.
Außerdem muss der Fahrer mit Strafpunkten im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen.
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